Das Switchingcenter in Kohlscheid

In Kooperation mit:

Mitglied im Behindertensportverband NRW e. V.

Präventionssport:

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern im Rahmen des §20 SGB V die Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen.

  1. Die angebotenen Programme unterliegen einer Zertifizierung durch die Krankenkassen. Die von uns angebotenen Leistungen erfüllen alle Qualitäts- uns Qualifikationsvoraussetzungen seitens der Krankenkassen.
  2. Gefördert werden diese Programme von den gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, fragen wir gerne bei Ihrer Krankenkasse für Sie nach.
  3. Für die Teilnahme an unseren Präventionskursen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung!
  4. Ein Vorsprechen bei Ihrer Krankenkasse ist nicht notwendig.

Was bedeutet das für Sie?

  • Seit dem 01.10.2007 steht unser Unternehmen in Kooperation mit allen gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V.
  • Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, die von uns angebotene präventive Wirbelsäulengymnastik von Ihrer Kasse von bis zu 100% bezuschussen zu lassen.(Die Mindestbezuschussung liegt bei 80%).
  • Da wir in direkter Kooperation mit den Leistungsträgern / Krankenkassen stehen, haben Sie weiter nichts zu tun, als bei uns vorbeizuschauen, sich für die Kurse der präventiven Wirbelsäulengymnastik anzumelden und an diesen teilzunehmen.
  • Die Abwicklung und die Beantragung der Rückerstattung der jeweiligen Krankenkasse für diese Kurse wird von uns übernommen.

Unsere Partner

 Ist Ihre Krankenkasse noch nicht dabei? Kein Problem! Wir kümmern uns darum!