Das Switchingcenter in Kohlscheid
In Kooperation mit:

Mitglied im Behindertensportverband NRW e. V.
Präventionssport:
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern im Rahmen des §20 SGB V die Gesundheitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen.
- Die angebotenen Programme unterliegen einer Zertifizierung durch die Krankenkassen. Die von uns angebotenen Leistungen erfüllen alle Qualitäts- uns Qualifikationsvoraussetzungen seitens der Krankenkassen.
- Gefördert werden diese Programme von den gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, fragen wir gerne bei Ihrer Krankenkasse für Sie nach.
- Für die Teilnahme an unseren Präventionskursen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung!
- Ein Vorsprechen bei Ihrer Krankenkasse ist nicht notwendig.
Was bedeutet das für Sie?
- Seit dem 01.10.2007 steht unser Unternehmen in Kooperation mit allen gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V.
- Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, die von uns angebotene präventive Wirbelsäulengymnastik von Ihrer Kasse von bis zu 100% bezuschussen zu lassen.(Die Mindestbezuschussung liegt bei 80%).
- Da wir in direkter Kooperation mit den Leistungsträgern / Krankenkassen stehen, haben Sie weiter nichts zu tun, als bei uns vorbeizuschauen, sich für die Kurse der präventiven Wirbelsäulengymnastik anzumelden und an diesen teilzunehmen.
- Die Abwicklung und die Beantragung der Rückerstattung der jeweiligen Krankenkasse für diese Kurse wird von uns übernommen.
Ist Ihre Krankenkasse noch nicht dabei? Kein Problem! Wir kümmern uns darum!
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